Stand 02.11.2020
Am 30.10.2020 hat das Land NRW eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung erlassen, die am 02.11.2020 in Kraft tritt. Konkret bedeutet dies:
- bis einschließlich 30.11.2020 wird das Training abgesagt
- bis einschließlich 30.11.2020 werden alle Sonntagsfahrten abgesagt
Stand 12.05.2020
Das Land NRW hat am 11.05.2020 die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht, die am 11.05.2020 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 25.05.2020 außer Kraft tritt. Konkret bedeutet dies:
- seit dem 11.05.2020 ist der kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter Berücksichtigung von Hygieneauflagen erlaubt.
- Der Vorstand erarbeitet ein Hygienekonzept, mit dem der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
- bis einschließlich 10.05.2020 werden alle Sonntagsfahrten abgesagt
- das Training wird bis einschließlich 15.05.2020 abgesagt
- die Wildwasserwoche wurde vom Kanu Verband NRW abgesagt
Stand 04.05.2020
Das Land NRW hat am 01.05.2020 die Zweite Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht, die am 04.05.2020 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 10.05.2020 außer Kraft tritt. Konkret bedeutet dies:
- bis einschließlich 10.05.2020 werden alle Sonntagsfahrten abgesagt
- das Training wird bis zum 15.05.2020 abgesagt
Stand 17.04.2020
Das Land NRW hat am 16.04.2020 eine Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen, die am 20.04.2020 in Kraft tritt. Als Vorstand befolgen wir diese Vorgaben. Konkret bedeutet dies:
- bis einschließlich 03.05.2020 werden alle Sonntagsfahrten abgesagt
- das Training wird bis zum 08.05.2020 abgesagt
Stand 14.03.2020
Wegen der Ausbreitung des Corona-Virus hat der Deutsche Kanu Verband unter Beachtung der Vorgaben der zuständigen Behörden und Dachorganisationen (LSB und DOSB), zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten empfohlen, sämtliche Vereinsveranstaltungen vorläufig bis Ostern einzustellen. Als Vorstand des AKC folgen wir dieser Empfehlung! Das Land NRW hat am 15.03.2020 einen Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 17.03.2020 veröffentlicht. Diesen Vorgaben folgenden wird. Konkret bedeutet dies:
- bis einschließlich 19.04.2020 werden alle Sonntagsfahrten abgesagt
- das Training wird bis zum Start des Outdoor-Trainings am 24.04.2020 abgesagt
- der Bootshaus-Putz wird nicht am 17.04.2020 statt finden
- die NRW Rallye wurde vom Kanu Verband NRW abgesagt