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Hygienekonzept

Stand 10.07.2022

Wir haben das Hygienekonzept überarbeitet und folgen der Aufforderung des Landes NRW das Hygienekonzept aufrecht zu halten.

  • Training
    • jeder kann unabhängig des Impfstatus ohne Testnachweis teilnehmen.
  • Sonntagsfahrten
    • jeder kann unabhängig des Impfstatus ohne Testnachweis teilnehmen.

Stand 06.04.2022

Am 03.04.2022 ist eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Wir haben das Hygienekonzept diesbezüglich überarbeitet und sind hierbei der Empfehlung des Landessportbundes gefolgt Hygienekonzepte aufrecht zu halten und bewährte Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beizubehalten.

  • Training
    • jeder kann unabhängig des Impfstatus ohne Testnachweis teilnehmen.
  • Sonntagsfahrten
    • Vor dem Hintergrund, dass hier bei den Fahrgemeinschaften über längeren Zeitraum Kontakt auf begrenztem Raum besteht, haben wir uns hier für die Teilnahme mit einem negativen Test (Bürgertestung oder Selbsttest) unabhängig vom Impfstatus entschieden

Stand 25.02.2022

Am 19.02.2022 ist eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Wir haben das Hygienekonzept diesbezüglich überarbeitet und die Regelungen für die Mitgliederversammlung ergänzt. Die Kernpunkte haben sich nicht geändert:

  • Training im Hallenbad
    • nur immunisierte Personen, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen können am Training teilnehmen (2G plus)
      • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. 
    • in Abhängigkeit der verfügbaren Übungsleiter erfolgt eine Teilnehmerbegrenzung, deshalb ist eine Anmeldung bis Donnerstag 18:00 erforderlich
  • Training in der Turnhalle
    • wird abgesagt
  • Sonntagsfahrten
    • nur immunisierte Personen könenn teilnehmen (2G)
      • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind immunisierten Personen gleichgestellt, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. 
  • Mitgliederversammlung
    • Ein negativer Testnachweis ist erforderlich. Hierzu sind der Testnachweis sowie ein amtliches Ausweispapier mitzuführen. Der Nachweis ist am Eingang dem Vorstand oder einer von ihm benannten Person vorzuzeigen.
    • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gelten aufgrund der Teilnahme an der verbindlichen Schultestung als getestet.
    • Ab dem Eingang zum Versammlungsort besteht die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.
    • Die Maske ist auch am Sitzplatz zu tragen. Ein Redner kann die Maske für die Zeit seiner Rede unter Einhaltung des Mindestabstandes zu anderen Personen abnehmen.
    • Am Eingang zum Versammlungsort sind die Hände zu desinfizieren.
    • Jeder Teilnehmer erhält einen fest zugewiesenen Sitzplatz, mit einem Mindestabstand von 2 Metern zu den Nachbarplätzen.
    • Zur Führung der Teilnehmerliste bringt jeder Teilnehmer einen eigenen Stift mit.

Stand 28.12.2021

Am 28.12.2021 ist eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, die bis zum 12.01.2022 gelten wird. Wir haben das Hygienekonzept diesbezüglich überarbeitet. Die Kernpunkte haben sich nicht geändert:

  • Training im Hallenbad
    • nur immunisierte Personen, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen können am Training teilnehmen (2G plus)
    • in Abhängigkeit der verfügbaren Übungsleiter erfolgt eine Teilnehmerbegrenzung, deshalb ist eine Anmeldung bis Donnerstag 18:00 erforderlich
  • Training in der Turnhalle
    • wird abgesagt
  • Sonntagsfahrten
    • nur immunisierte Personen könenn teilnehmen (2G)
  • Die Schulung Rollen lernen und trainieren wird abgesagt

Stand 04.12.2021

Am 04.12.2021 ist eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, die bis zum 21.11.2021 gelten wird. Wir haben das Hygienekonzept diesbezüglich überarbeitet. Die Kernpunkte haben sich nicht geändert:

  • nur immunisierte Personen können am Training und an den Sonntagsfahrten teilnehmen.
  • Jugendliche unter 16 Jahren sind laut CoronaSchVO von den Beschränkungen auf 2G ausgenommen; für die Teilnahme ist am Training und an Sonntagsfahrten ist ein tagesaktueller Schnelltest vorzulegen.
  • Weihnachtsfeier wird nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden.

Stand 24.11.2021

Am 24.11.2021 ist eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, die bis zum 21.11.2021 gelten wird. Wir haben das Hygienekonzept diesbezüglich überarbeitet. Die Wesentliche Änderung ist, dass die 2G-Regel gilt.

  • nur immunisierte Personen können am Training und an den Sonntagsfahrten teilnehmen.
  • Jugendliche unter 16 Jahren sind laut CoronaSchVO von den Beschränkungen auf 2G ausgenommen; für die Teilnahme ist am Training und an Sonntagsfahrten ist ein tagesaktueller Schnelltest vorzulegen.
  • Bei der Weihnachtsfeier gilt 2G; zusätzlich müssen alle Teilnehmer einen tagesaktuellen Selbsttest vorlegen.

Stand 04.10.2021

Am 01.10.2021 ist eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, die bis zum 29.10.2021 gelten wird. Wir haben das Hygienekonzept diesbezüglich überarbeitet. Die Wesentliche Änderung ist, dass die 3G-Regel unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz gilt. D.h. nur immunisierte und getestete Personen können am Training und an den Sonntagsfahrten teilnehmen.

  • immunisiert:
    • vollständig geimpfte
    • genesene
  • getestet:
    • Personen, die über einen nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchsten 48h zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests verfügen
    • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen; während der Ferien ist ein durch die Eltern beaufsichtigter Selbsttest erforderlich.
    • Jugendliche ab 16 Jahre benötigen eine Bescheinigung der Schule über das Testergebnis.
    • Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahmen eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Stand 17.09.2021

Am 15.09.2021 ist eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, die bis zum 08.10.2021 gelten wird. Wir haben das Hygienekonzept diesbezüglich überarbeitet, des Weiteren haben wir die Regelungen für das Wintertraining ergänzt.

  • bei einer Inzidenz größer gleich 35 gilt die 3G-Regel, d.h. nur immunisierte und getestete Personen können am Training und an den Sonntagsfahrten teilnehmen.
    • vollständig geimpfte
    • genesene
    • Personen, die über einen nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchsten 48h zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests verfügen
    • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen; während der Ferien ist ein durch die Eltern beaufsichtigter Selbsttest erforderlich.
    • Jugendliche ab 16 Jahre benötigen eine Bescheinigung der Schule über das Testergebnis.
    • Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahmen eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
    • immunisiert:
    • getestet:
  • bei einer Inzidenz kleiner 35 können alle ohne Berücksichtigung der 3G-Regel teilnehmen.

Stand 19.08.2021

Am 20.08.2021 tritt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, die bis zum 17.09.2021 gelten wird. Wir haben das Hygienekonzept diesbezüglich überarbeitet:

  • bei einer Inzidenz größer gleich 35 gilt die 3G-Regel, d.h. nur immunisierte und getestete Personen können am Training und an den Sonntagsfahrten teilnehmen.
    • vollständig geimpfte
    • genesene
    • Personen, die über einen nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchsten 48h zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests verfügen
    • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen; während der Ferien ist ein durch die Eltern beaufsichtigter Selbsttest erforderlich.
    • Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahmen eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
    • immunisiert:
    • getestet:
  • bei einer Inzidenz kleiner 35 können alle ohne Berücksichtigung der 3G-Regel teilnehmen.

Stand 08.07.2021

Am 09.07.2021 tritt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Deshalb haben wir das Hygienekonzept angepasst. Zusammengefasst bedeutet dies:

  • Sonntagsfahrten sind bei einer Inzidenz unter 100 erlaubt
  • Training wird bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 angeboten
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz von kleiner gleich 10 (Inzidentstufe 0)
    • Kontaktfreier Sport im Freien ohne Personenbegrenzung
    • Kontaktsport draußen mit bis zu 100 Personen ohne Testnachweis.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz größer 10 und kleiner gleich 35 (Inzidenzstufe 1)
    • Kontaktfreier Sport im Freien ohne Personenbegrenzung
    • Kontaktsport draußen mit bis zu 100 Personen und negativen Testnachweis. Gilt für das Land die Inzidenzstufe 1 und niedriger entfällt der Negativtestnachweis.
    • Nutzung der Umkleiden ist mit max 2. Personen erlaubt
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz größer 35 und kleiner gleich 50 (Inzidenzstufe 2)
    • Kontaktfreier Sport im Freien ohne Personenbegrenzung
    • Kontaktsport draußen mit bis zu 25 Personen und negativen Testnachweis
    • Nutzung der Umkleiden ist mit max 2. Personen erlaubt
  • bei einer 7-Tage-Inzidenz größer 50 und kleiner 100 (Inzidenzstufe 3)
    • Kontaktfreier Sport draußen mit 25 Personen unabhängig vom Alter
    • Nutzung der Umkleiden ist nicht zulässig
    • Kontaktsport draußen
      • mit Personen aus zwei Hausständen ohne Personenbegrenzung an denen zusätzlich immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen.
      • Gruppen von höchstens 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Übungsleiter.
      • Gruppe aus Immunisierten mit unbegrenzter Personenzahl
    • Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft der Mindestabstand einzuhalten.

Stand 04.07.2021

Am 30.06.2021 ist die Corona-Notbremse ausgelaufen. Deshalb haben wir das Hygienekonzept angepasst.

Stand 28.05.2021

Ab dem 28.05.2021 gilt eine neue Fassung der Coronaschutzverordung des Landes NRW, die bis einschließlich 24.06.2021 in Kraft sein wird. Deshalb haben wir das Hygienekonzept angepasst. Zusammengefasst bedeutet dies:

  • Sonntagsfahrten sind bei einer Inzidenz unter 100 erlaubt
  • Training wird bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 angeboten
  • SUP Schulung am 30.05.2021 findet statt
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz von kleiner gleich 35 (Inzidenzstufe 1)
    • Kontaktfreier Sport im Freien ohne Personenbegrenzung
    • Kontaktsport draußen mit bis zu 100 Personen und negativen Testnachweis. Gilt für das Land die Inzidenzstufe 1 entfällt der Negativtestnachweis.
    • Nutzung der Umkleiden ist mit max 2. Personen erlaubt
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz größer 35 und kleiner gleich 50 (Inzidenzstufe 2)
    • Kontaktfreier Sport im Freien ohne Personenbegrenzung
    • Kontaktsport draußen mit bis zu 25 Personen und negativen Testnachweis
    • Nutzung der Umkleiden ist mit max 2. Personen erlaubt
  • bei einer 7-Tage-Inzidenz größer 50 und kleiner 100 (Inzidenzstufe 3)
    • Kontaktfreier Sport draußen mit 25 Personen unabhängig vom Alter
    • Nutzung der Umkleiden ist nicht zulässig
    • Kontaktsport draußen
      • mit Personen aus zwei Hausständen ohne Personenbegrenzung an denen zusätzlich immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen.
      • Gruppen von höchstens 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Übungsleiter.
      • Gruppe aus Immunisierten mit unbegrenzter Personenzahl
    • Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Stand 17.05.2021

Am 15.05.2021 wurde die Coronaschutzverordnung des Landes NRW aktualisiert, die bis einschließlich 04.06.2021 in Kraft sein wird. Deshalb haben wir das Hygienekonzept angepasst. Zusammengefasst bedeutet dies:

  • der Start des Outdoor-Trainings ist für den 28.05.2021 geplant. Voraussetzung ist, dass die 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegt.
  • Sonntagsfahrten werden ab einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 angeboten
  • die SUP Schulung am 30.05.2021 findet voraussichtlich statt
  • Anstelle der Vereinsfahrt nach Lachendorf wird ein Alternativprogramm angeboten
    • Donnerstag: 03.06.2021 Ems: Telgte --> KÜ
    • Freitag: 04.06.2021: 18:00 - 20:00 Training
    • Samstag: 05.06.2021: 15:00 - 17:30 Wurfsack-Golf am Bootshaus
    • Sonntag: 06.06.2021: Hessel oder Ems

Stand 03.05.2021

Am 22.04.2021 wurde das Infektionsschutzgesetzt (IfSG) aktualisiert und heute die Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die bis einschließlich 14.05.2021 in Kraft sein wird. Deshalb haben wir das Hygienekonzept angepasst. Zusammengefasst bedeutet dies:

  • bis einschließlich 14.05.2021 wird das Training abgesagt, ausgenommen hiervon ist das virtuelle Training.
  • bis einschließlich 16.05.2021 werden alle Sonntagsfahrten abgesagt
  • das Schnupperpaddeln am 07.05.2021 wird abgesagt

Stand 18.04.2021

Ab morgen gilt die neue Coronaschutzverordnung. Deshalb haben wir das Hygienekonzept angepasst. Zusammengefasst bedeutet dies:

  • bis einschließlich 30.04.2021 wird das Training abgesagt, ausgenommen hiervon ist das virtuelle Training.
  • bis einschließlich 02.05.2021 werden alle Sonntagsfahrten abgesagt

Stand 29.03.2021

Seit dem 29.03.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung, die bis einschließlich 18.04.2021 in Kraft sein wird. Deshalb haben wir das Hygienekonzept angepasst. Zusammengefasst bedeutet dies:

  • bis einschließlich 16.04.2021 wird das Training abgesagt, ausgenommen hiervon ist das virtuelle Training.
  • bis einschließlich 18.04.2021 werden alle Sonntagsfahrten abgesagt
  • Der Bootshausputz am 09.04.2021 wird abgesagt

Stand 10.03.2021

Seit dem 08.03.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung, die bis einschließlich 28.03.2021 in Kraft sein wird. Deshalb haben wir das Hygienekonzept angepasst. Zusammengefasst bedeutet dies:

  • bis einschließlich 22.03.2021 wird das Training abgesagt, ausgenommen hiervon ist das virtuelle Training.
  • Sonntagsfahrten sind nur in Gruppen von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt. Dabei ist zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.

Stand 22.02.2021

Seit dem 22.02.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung, die bis einschließlich 07.03.2021 in Kraft sein wird. Deshalb haben wir das Hygienekonzept angepasst. Zusammengefasst bedeutet dies:

  • bis einschließlich 07.03.2021 wird das Training abgesagt, ausgenommen hiervon ist das virtuelle Training.
  • bis einschließlich 07.03.2021 werden alle Sonntagsfahrten abgesagt

Stand 15.02.2021

Seit dem 14.02.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung, die bis einschließlich 21.02.2021 in Kraft sein wird. Deshalb haben wir das Hygienekonzept angepasst. Zusammengefasst bedeutet dies:

  • bis einschließlich 21.02.2021 wird das Training abgesagt, ausgenommen hiervon ist das virtuelle Training.
  • bis einschließlich 21.02.2021 werden alle Sonntagsfahrten abgesagt

Stand 23.01.2021

Ab Montag, den 25.01.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung, die bis einschließlich 14.02.2021 in Kraft sein wird. Deshalb haben wir das Hygienekonzept angepasst. Zusammengefasst bedeutet dies:

  • bis einschließlich 14.02.2021 wird das Training abgesagt, ausgenommen hiervon ist das virtuelle Training.
  • bis einschließlich 14.02.2021 werden alle Sonntagsfahrten abgesagt

Stand 16.12.2020

Ab heute gilt die neue Coronaschutzverordnung, die bis einschließlich 10.01.2021 in Kraft ist. Deshalb haben wir das Hygienekonzept angepasst. Zusammengefasst bedeutete dies:

  • bis einschließlich 31.01.2021 wird das Training abgesagt
  • bis einschließlich 31.01.2021 werden alle Sonntagsfahrten abgesagt
  • die Weihnachtsfeier am 18.12.2020 findet digital statt

Stand 02.12.2020

Am 30.11.2020 hat das Land NRW eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung erlassen, die am 01.12.2020 in Kraft getreten ist. Zusammengefasst bedeutet dies:

  • bis einschließlich 31.12.2020 wird das Training abgesagt
  • bis einschließlich 31.12.2020 werden alle Sonntagsfahrten abgesagt

Stand 02.11.2020

Am 30.10.2020 hat das Land NRW eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung erlassen, die am 02.11.2020 in Kraft tritt. Zusammengefasst bedeutet dies:

  • bis einschließlich 30.11.2020 wird das Training abgesagt
  • bis einschließlich 30.11.2020 werden alle Sonntagsfahrten abgesagt

Stand 21.10.2020

Nach Rücksprache mit der Stadt Sendenhorst können wir Sport- und Trainingsbetrieb durchführen. Hierzu haben wir das Hygienekonzept an die aktuelle Coronaschutzverordnung angepasst.

Stand 05.10.2020

Wir haben erneut das Hygienekonzept aktualisiert. Einerseits haben wir die aktuelle Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO) eingearbeitet. Die wesentlichen Änderungen umfassen aber die Festlegungen für das Wintertraining.

Stand 19.08.2020

Am 12.08.2020 hat das Land NRW die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO) aktualisiert. Des Weitern hat der Landessport Bund NRW seine Hinweise aktualisert. Der Vorstand hat das Hygienekonzept entsprechend aktualisiert. Im Kern betrifft dies folgende Punkte:

  • Öffnung der Umkleiden für max. 2 Personen
  • Zulassung von Zweierbooten
  • Zulassung von Fahrgemeinschaften

Stand 05.07.2020

Am 01.07.2020 hat das Land NRW die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO) aktualisiert. Der Vorstand hat das Hygienekonzept entsprechend aktualisiert.

Stand 03.06.2020

Am 22.05.2020 konnten wir unter Einhaltung des durch den Vorstand erarbeiteten Hygienekonzeptes mit dem Outdoor-Training beginnen. Das Land NRW hat am 27.5.2020 die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO) aktualisiert. Diese Verordnung ist ab dem 30.05.2020 gültig. Der Vorstand hat das Hygienekonzept auf Basis dieser Verordnung aktualisiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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