Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt

Seit der Vereinsgründung ist es das Ziel, den Einstieg in den Kanusport zu vereinfachen. Neben der Bereitstellung von Bootsmaterial und qualifizierter Ausbildung in Theorie und Praxis des Kanusports zählen dazu auch, die Freude am Sport und Vereinsleben, sowie dass jede Person sich unabhängig von Alter und Geschlecht in unserem Verein wohlfühlt und frei und selbstbestimmt unseren Sport ausüben kann.

In Anlehnung an das Leitbild des Deutschen Kanu Verbandes formulieren wir folgendes Leitbild, welches auf der Jahreshauptversammlung vom 17.03.2023 beschlossen wurde:

Wir dulden in unserem Verein keinerlei Belästigungen und keinerlei Gewalt, auch keine sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, seien die Opfer Mädchen oder Jungen, Frauen, Männer oder Menschen eines dritten Geschlechts. Unsere Aufmerksamkeit richtet sich gleichermaßen auf erwachsene wie jugendliche Täter*innen.

Ausgehend von einer Risikoanalyse haben wir ein Schutzkonzept entwickelt, in dem Präventionsmaßnahmen definiert werden. Des Weiteren haben wir einen Interventionsleitfaden festgelegt, der im Ernstfall als Orientierungshilfe dient. Ein wichtiger Bestandteil der Präventionsmaßnahmen sind - neben der Qualifizierung, der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses für Vorstand und Trainer - die Verhaltensregeln.

Verhaltensregeln

  • Wir behandeln andere so, wie wir selbst behandelt werden möchte.
  • Wir diskriminieren andere nicht; insbesondere nicht wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion, ihrer Kleidung, ihrer Hautfarbe oder aufgrund ihrer Behinderung.
  • Wir achten das Recht der anderen auf körperliche Unversehrtheit und wenden keine Gewalt an, weder physischer, psychischer oder sexualisierter Art.
  • Wir respektieren die individuellen Grenzen der anderen und achten das Recht der anderen, Nein zu sagen. Ein Nein wird von uns akzeptiert.
  • Wir setzen uns gegen gewalttätiges, sexistisches, rassistisches oder abwertendes Verhalten ein, egal ob es durch Worte, Taten, Bilder oder Videos erfolgt.
  • Wir betreten die Umkleiden/Duschen des anderen Geschlechtes grundsätzlich nicht. Sollte es notwendig sein, klopfen wir an und bitten sich etwas überzuziehen. Erst dann betreten wir die Umkleide; optimaler Weise im vier Augenprinzip. Gleiches gilt für Zelte/Übernachtungsräume bei Mehrtagesfahrten.
  • Bei Vereinsfahrten achten wir bei Umkleidesituationen – z.B. an der Einstiegs- oder Ausstiegsstelle – darauf, dass sich jede*r in geschützter, privater Atmosphäre umziehen kann und dies von der Gruppe respektiert wird.
  • Bei der Kontrolle des korrekten Sitzes von Sicherheitsausrüstung (Schwimmweste, Helm, etc.) oder Hilfestellungen (Kenterrolle, Unterwasser-Aussteigen, etc.) fragen wir vorher, ob es in Ordnung ist, und erklären, warum dies erforderlich ist.
  • Fotos in Umkleide- und Sanitärräumen bzw. Umziehsituationen sind nicht erlaubt.
  • Bilder dürfen nur unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, hierzu zählt auch das Versenden in Messenger-Gruppen.
  • Mehrtagesfahrten werden immer von mindestens zwei Personen (möglichst geschlechterdifferent) betreut. Dies können auch Eltern sein.

Ansprechperson

Dem Verein – seinen Mitgliedern und Eltern – steht in Sachen sexualisierter Gewalt im Sport Ansprechperson zur Verfügung.

Informationsmaterial

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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